Das Motiv beschäftigt sich im Besonderen mit zwei provokanten Kernaussagen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948: der Unverdienbarkeit und der Unveräußerlichkeit der menschlichen Würde.
Beim Betrachter entsteht während der Vorbeifahrt an der Fassade ein eindrucksvoller Moment, an einem bestimmten Punkt wird dem dargestellten Menschen im Motiv unweigerlich seine Würde von übergeordneter Instanz „aufgesetzt“. Diese Interaktion spielt bewusst mit den Konsequenzen die eine unverdiente und unveräußerliche Würde mit sich bringt. Sie konfrontiert den Betrachter mit der Schwierigkeit einem Menschen, der äußerlich oder charakterlich nicht den Konventionen und Maßstäben entspricht, unter allen Umständen die gleiche Würde anzuerkennen wie einem sympathischen oder ehrbaren Menschen.
Streetart-Festival „Freiraumgalerie“ in Halle Saale
Giebelwand: 17x12m
Mauer: 9x4m